Matthias Schäffer neuer Landesinnungsmeister      Gustav Treulieb ist Ehren-Landesinnungsmeister

Nachdem Gustav Treulieb nach 15 Jahren als Landesinnungsmeister aus persönlichen Gründen das Amt abgeben wollte, wurde im Rahmen der Obermeister-/Mitgliederversammlung am 19. Januar 2023 das seitherige Vorstandsmitglied Matthias Schäffer aus Stuttgart, Obermeister der Innung Stuttgart, einstimmig zum neuen Landesinnungsmeister gewählt. Die Versammlung ernannte Gustav Treulieb mit einer Ehrung zum Ehrenlandesinnungsmeister.

 

Die durch diese Wahl entstandene Vakanz im Vorstand erforderte ebenfalls eine Nachwahl. Hier wurde der Obermeister der Innung Mannheim-Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis, Detlef Kleineidam aus Ilvesheim, einstimmig in den Vorstand gewählt. Außer den zwei gewählten Personen arbeiten im Vorstand Niklas Neitsch aus Stockach als stv. LIM sowie Stefan Machmer aus Ludwigsburg, Eduard Schnell aus Fridingen/Donau und Claus Birkle aus Esslingen.

 

Die Teilnehmer*innen der Obermeister-/Mitglieder-versammlung

Ehren-Landesinnungsmeister Gustav Treulieb mit Landesinnungsmeister Matthias Schäffer und Geschäftsführer Roland Müller

Ernennung von Gustav Treulieb zum Ehren-Landesinnungsmeister durch Landesinnungsmeister Matthias Schäffer

Große Goldene Ehrennadel für Gustav Treulieb überreicht von stv. Landesinnungsmeister Niklas Neitsch

Landesinnungsmeister Matthias Schäffer mit dem neu gewählten Vorstandsmitglied Detlef Kleineidam

Traditionelle Freisprechung im Steinbruch Kirstein am 24.09.2022

Bericht_Freisprechung.docx
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Kurzfristenenergieversorgungssicherungs-maßnahmenverordnung (EnSikuMaV)

Erläuterungen und Detailregelungen vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH)
20220907 ZDH-RS Energiesicherungsverordn[...]
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Obermeister-Tagung am 08.09.2021 in Überlingen mit Besuch der Landesgartenschau

Mitgl_Info_13_2021.pdf
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Anhang Antrag BIV
BIV-Antrag_Gewährung_Zustimmung_Untersch[...]
PDF-Dokument [175.0 KB]
Anhang Bericht Social Media
Anhang Social Media Bericht.pdf
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Neue Internetseite Gartenschauen

Unter www.gartenschau-steinmetz.de finden Sie Informationen rund um die Aussteller, Historisches u.s.w.

Impressionen vom Steinmetzbeitrag auf der Landesgartenschau Überlingen

Geändertes Bestattungsgesetz

Bestattungsgesetz Baden-Württemberg
BestattG_BW.pdf
PDF-Dokument [98.6 KB]

Das Formular über den Herkunftsnachweis ist im geschützten Mitgliederbereich abrufbar bzw. kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden

 

„Warnung: Phishing-Mails zur Überbrückungshilfe"

 

Erneut kursieren E-Mails mit einem falschen Antragsformular für die Corona-„Überbrückungshilfe III für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen“, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten und von Mitarbeitern der Europäischen Kommission in Deutschland durchgereicht werden. Betroffen sind derzeit vor allem Nutzerinnen und Nutzer von T-Online, da die Empfängerinfrastruktur hinter T-Online offenbar keine Herkunftsüberprüfung der betrügerischen Emails durchführt.

 

Die Absender geben sich als Mitarbeiter der Europäischen Kommission aus und stellen EU-Coronahilfen, u.a. die Überbrückungshilfe III, in Aussicht. Die angeschriebenen Unternehmen werden gebeten, ein Antragsformular mit sensiblen Daten auszufüllen und an eine andere Adresse (nicht @ec.europa.eu) zurückzuschicken.

 

Öffnen Sie diese Emails nicht! Es handelt sich um einen Betrugsversuch böswilliger Akteure, um an sensible Unternehmensdaten zu kommen. Die Polizei und die Deutsche Telekom sind informiert. Es können aber auch andere E-Mail-Adressen betroffen sein.

 

Überbrückungshilfen für Unternehmen in Deutschland in der Corona-Pandemie werden von Bund und Ländern gewährt, nicht direkt von der Europäischen Union. Vertrauenswürdige Informationen darüber finden Sie unter der von der Bundesregierung eingerichteten Webadresse ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.“

 

Gender-Hinweis

Soweit innerhalb unserer Kommunikationsmittel Bezeichnungen für Berufe, Gruppen oder Personen verwendet werden, wird im Interesse einer besseren Lesbarkeit nicht in geschlechtsspezifische  Personenbezeichnungen differenziert. Sämtliche Personen-bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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